Elternbeirat
Profil
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Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der
Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer
Schule.
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Er hat in dieser Funktion das Vertrauensverhältnis zwischen
Eltern und Lehrkräften zu vertiefen.
Er hat das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung
der Schüler zu wahren.
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern nimmt
er entgegen und berät darüber.
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Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in laufendem Gespräch
mit Schulleitung, Lehrern, Personalrat und Schülern.
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Die Beratung und teilweise Entscheidung der Problem-
und Fragestellungen erfolgt in regelmäßigen, normalerweise
monatlichen Elternbeiratssitzungen.
In wichtigen Fällen wird auch kurzfristig eine Sitzung
abgehalten.
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Drei gewählte Mitglieder des Elternbeirats nehmen an den Beratungen
des Schulforums teil.
Zwei weitere Mitglieder vertreten den Elternbeirat in der Landeselternvereinigung
LEV
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Schulfahrten können nur mit Zustimmung des Elternbeirats
stattfinden.
Der Elternbeirat hat deshalb über die geplanten Schulfahrten,
d.h.
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Klassensprecherseminar,
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Studienfahrten,
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Schüleraustausch,
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Schulskikurse,
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Schullandheimaufenthalte,
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Klassenfahrten
zu beraten.
Hierbei spielen neben der Höhe der Kosten auch die Notwendigkeit,
der Zielort, die Dauer und der Termin eine gewichtige Rolle.
Der Elternbeirat achtet darauf, dass kein Schüler aus Kostengründen
zu Hause bleiben muss.
Bei Bedarf kann der Elternbeirat Stipendien oder Zuschüsse
vermitteln.
Sie erreichen den Elternbeirat über das Brieffach im Sekretariat
oder die E-Mail-Adresse
der Schule.
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Weitere spezielle Beratungs- und Entscheidungsaufgaben sind
z.B.:
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Der 75. Ferientag,
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Lernmittel,
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Entlassung und Ausschluss von Schülern,
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Zahl der Schulaufgaben und Kurzarbeiten,
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Schulversuche,
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Namensgebung für die Schule.
Toni Lösch (15.09.01)
