Elternbeirat
Wahl
Wie
wird man Elternbeirat ?
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Die Wahl zum Elternbeirat findet alle zwei Jahre zu Beginn
des Schuljahres statt.
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Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens
ein Kind am Gymnasium haben.
Die Mitglieder des Elternbeirats werden in einer Wahlversammlung
aus der Mitte der Wahlberechtigten gewählt.
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Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich und endet
normalerweise mit dem Ablauf der Amtszeit oder dem Ausscheiden des
Kindes aus der Schule.
Die Einzelheiten der Wahl ergeben sich aus dem § 117 der gymnasialen
Schulordnung (GSO).
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Am Landschulheim Marquartstein gibt es außerdem die Wahl des Klassenelternsprechers.
Vor allem in der Unterstufe ist das sehr hilfreich, da Probleme sehr
schnell erkannt und addressiert werden können.
Außerdem kann so die soziale Verbindung der neuen Klassen gefördert
werden.
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Es gibt mehrere Bereiche, in denen die Mitwirkung der Eltern wünschenswert
ist und auch hilfreich für die Lehrkräfte sein kann.
Ein solcher Anlass kann z.B. der Elternabend sein. Es gibt hier
vielerlei Möglichkeiten, diesen Abend für Eltern und Lehrer attraktiver
und damit befriedigender zu gestalten.
Toni Lösch (15.09.01)