Hausordnung
Hausordnung im Internat
(Stand: 11.09.2007)
| An Werktagen: | 6.30 Uhr | Aufstehen | |
| 6.55 - 7.15 Uhr | Frühstück | ||
| 7.20 - 7.40 Uhr | Morgenstudierzeit | ||
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| 8.00 - 12.55 Uhr | Unterricht | ||
| 13.10 Uhr | Mittagessen | ||
| 15.30 Uhr | Vesper | ||
| 16.00 - 17.50 Uhr | Studierzeit | ||
| 18.00 Uhr | Abendessen | ||
| An Samstagen,
Sonn- u. Feiertagen: |
8.00 Uhr | Aufstehen | |
| 8.30 Uhr | Frühstück | ||
| 12.00 Uhr | Mittagessen | ||
| 18.00 Uhr | Abendessen | ||
2. Freizeitgestaltung
In ihrer Freizeit nehmen die Schüler an nachstehenden
Aktivitäten teil:
| Für die 5. bis 7. Klassen: | 2 x wöchentlich Neigungsgruppen | |
| Für die 8. bis 10. Klassen: | 1 x wöchentlich Neigungsgruppe |
| ( 1 ) | Für die Schüler der Klassen 5 mit 11 besteht Präsenzpflicht während der Studierzeit. | |
| ( 2 ) | Ausnahmen kann im Einzelfall der Erzieher genehmigen. Regelmäßige Abwesenheit (z.B. wegen Wahlunterricht u.ä.) bedarf der Genehmigung durch den Internatsleiter. | |
| ( 3 ) | Während der Studierzeit muss Ruhe herrschen. Das Essen und Trinken ist nicht gestattet. Es besteht die Verpflichtung zu schulischer Arbeit. | |
| ( 4 ) | Von den Schülern der Kollegstufe wird erwartet, dass sie ihren schulischen Verpflichtungen aus eigener Verantwortung nachkommen. Es bestehen daher keine Regelungen bezüglich ihrer Studierzeit. |
| Anwesenheit | Silentium | Nachtruhe | ||
| 5. und 6. Klasse | 20.00 Uhr | 20.15 Uhr | 20.45 Uhr | |
| 7. Klasse | 20.15 Uhr | 20.30 Uhr | 21.00 Uhr | |
| 8. Klasse | 20.30 Uhr | 20.45 Uhr | 21.15 Uhr | |
| 9. Klasse | 21.00 Uhr | 21.15 Uhr | 21.45 Uhr | |
| 10. Klasse | 21.30 Uhr | 21.45 Uhr | 22.15 Uhr | |
| 11. Klasse | 22.00 Uhr | 22.30 Uhr |
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Abmeldung:
Jeder Schüler ist zur Abmeldung verpflichtet, wenn er nach dem Abendessen das Internat verlässt. Die Einzelheiten der Abmeldung regeln die Erzieher. Von den Schülern der Kollegstufe wird die Abmeldung zu Ausgängen ins Dorf während der normalen Ausgangszeiten nicht verlangt. |
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Ausgang:
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Außerhalb der festgesetzten Ausgehzeiten darf der Internatsbereich nur mit Genehmigung des Erziehers verlassen werden. |
| ( 1 ) | Ab der 7.Klasse bzw. ab 13 Jahren dürfen die Schüler Rad fahren. | |
| ( 2 ) | Im Internatsgelände müssen die Fahrräder auf abschüssigen Wegen geschoben werden. | |
| ( 3 ) | Die Erlaubnis zum Rad fahren gilt für die Klassen
7 und 8 nur für den Bereich :
Marquartstein - Grassau - Staudach sowie Unterwössen - Raiten - Schleching. Für minderjährige Schüler ab der 9. Klasse
zusätzlich :
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7. Rauchen
Den Schülern ab 18 Jahren ist das Rauchen nur an
den dafür vorgesehenen Orten gestattet.
8. Taschengeld
Die Erzieher führen Konten, über welche die
finanziellen Verbindlichkeiten der Schüler von Klasse 5 - 8 im Internat
abgewickelt werden.
Die Schüler bekommen ihr Taschengeld vom Erzieher
ausgehändigt.
Die Höhe des Taschengeldes wird durch die Erzieherkonferenz
festgelegt.
9. Krankmeldung am Morgen
Ist ein Schüler beim Wecken krank, meldet er dies
beim diensthabenden Erzieher. Wenn möglich findet er sich beim Frühstück
ein, wo die Internatsleitung über das weitere Verfahren entscheidet.
10. Anreise ins Internat
Für die Rückkehr der Schüler in das Internat
nach Heimfahrtswochenenden und Ferien gilt:
| Klasse 5 – 10: | 18.00 - 20.00 Uhr | |
| Klasse 11 - 13: | 18.00 - 21.00 Uhr |
11. Fernsehen
Fernsehen und das Anschauen von Videos werden in einem
vernünftigen Rahmen ermöglicht. Deshalb gelten folgende Regelungen:
| ( 1 ) | Das Fernsehen ist vor dem Abendessen grundsätzlich nicht gestattet. | |
| ( 2 ) | Für die 5. und 6. Klassen ist Fernsehen in der Regel nicht erlaubt. | |
| ( 3 ) | Für die 7. Klassen ist das Fernsehen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Erzieher erlaubt. | |
| ( 4 ) | Ab der 8. Klasse ist Fernsehen grundsätzlich möglich . | |
| ( 5 ) | Videos dürfen nur in Ausnahmefällen gesehen werden. Die Entscheidung darüber trifft der zuständige Erzieher. |
| ( 1 ) | Schüler dürfen aus dem Speisesaal weder Essen noch Geschirr bzw. Besteck mitnehmen. Die gelegentliche Mitnahme von Brot , Käse, Wurst etc. darf nur durch den Erzieher erfolgen. | |
| ( 2 ) | Mittags dürfen keine eigenen Lebensmittel ( z.B. Nutellabrote u.ä. ) am Tisch verzehrt werden . | |
| ( 3 ) | Kleidung und Tischsitten sollen angemessen sein. |
Gerhard Geigenmüller (StD), Internatsleiter
