Schule
Informationen
Hausordnung
[ Schulweg
] [ Allgemeines
] [ Unterrichtszeitplan ] [ Aufenthalt
] [ Verhalten ] [
Heimbereich
] [ Abwesenheit
]
Hausordnung in der Schule
(Stand: Juli 2005)
In dieser Hausordnung für das Staatliche Landschulheim
Marquartstein sind als Ergänzung der Schulordnung einige Regelungen
für das gemeinsame Leben und Arbeiten an unserer Schule zusammengestellt.
Nicht alles, was vorgeschrieben, erwünscht, erlaubt
oder verboten ist, kann hier im Detail aufgeführt werden. Daher ist
jeder aufgefordert, so zu handeln, dass die Maxime seines Willens jederzeit
zugleich als allgemeines Prinzip einer Hausordnung gelten könnte.
Schulweg
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Zum Überqueren der Straße bei den Bushaltestellen
zu Fuß muss die Fußgängerunterführung benutzt
werden.
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SchülerInnen benutzen als Abstellplatz für
Fahrräder
und motorisierte Zweiräder die entsprechenden Abstellplätze
am Schwimmbad und östlich der Schreinerei.
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Für Schülerautos stehen ausschließlich
die Tiefgarage, die Straße zur Tiefgarage und die dafür vorgesehenen
Plätze am Schöneck zur Verfügung. Das Schulgelände
östlich der Straße darf von Schülern mit motorisierten
Fahrzeugen nicht befahren werden. Dies gilt auch für den Nachmittag
und abends.
Allgemeines
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Der gegenseitige Gruß trägt zu einer freundlichen
Atmosphäre bei und sollte von Schülern und Lehrern gepflegt werden.
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Verunreinigungen und Beschädigungen sind
zu vermeiden (Abfall, Beschmieren von Wänden oder der Einrichtung).
Neu entdeckte Schäden sollen umgehend dem
Lehrer gemeldet werden.
Die verschiedenen Anlagen auf dem Schulgelände
(Beete, Hecken, Bäume, Brunnen usw.) tragen wesentlich zur Verschönerung
unserer Schule bei und sollen daher geschont werden.
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Aushänge (Plakate, Werbung etc.) müssen
vom Direktorat vor dem Anbringen an den entsprechenden Anschlagtafeln genehmigt
werden. An Wänden, Säulen und Glasflächen dürfen Anschläge
nicht angebracht werden.
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Von der Schule ausgeliehene Lehrbücher sind pfleglich
zu behandeln. Sie müssen eingebunden sein.
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Unterrichtsfremde Gegenstände (wie z.B. Walkmans,
Messer, Rollerblades, Kickboards usw.) dürfen nicht mit in die Schule
gebracht werden.
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Das Mitbringen von Handys in die Schule ist nicht
verboten, aber:
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Ein eingeschaltetes Handy, das durch Klingeln den
Unterricht stört, kann eingezogen werden.
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Ein mitgeführtes Handy (auch ein ausgeschaltetes!)
gilt bei
Stegreifarbeiten, Kurzarbeiten oder Schulaufgaben als "Bereithalten
eines unerlaubten Hilfsmittels" und damit als Unterschleif.
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Alles was die Gesundheit anderer gefährdet, ist
zu unterlassen.
Das Werfen von Schneebällen, Eisbrocken,
Steinen, Frisbees usf. kann andere gefährden und ist deshalb verboten.
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Aus Gründen der Hygiene und der erheblichen, oft nur
schwer wieder zu beseitigenden Verunreinigungen ist in allen Bereichen
der Schule das Kaugummikauen untersagt.
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Ebenfalls aus hygienischen Gründen darf im Schulbereich
nicht
barfuß gelaufen werden.
- Toiletten sollte
man nach Benutzung so verlasssen, wie man sie gerne vorfinden
würde, also in einem sauberen, hygienisch akzeptablen Zustand.
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Die Schule ist eine "rauchfreie Zone". Im Schulbereich ist Rauchen daher verboten.
Dieses Rauchverbot gilt während der Unterrichtszeiten auch im Heimbereich.
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Der Konsum von Alkohol ist allen Schülerinnen
und Schülern im Schulbereich untersagt.
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Die Türen am Gangende des Physik- und Chemiebereichs
sind Notausgänge für den Brandfall und dürfen daher auch
nur im Notfall benutzt werden.
Gleiches gilt für die Feuertreppe an
der Ostseite des Neuen Schlosses.
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Der Flur vor dem Sekretariat soll nicht als Durchgang
benutzt werden.
Unterrichtszeitplan
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1. Std.
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8.00 h
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8.45 h
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2. Std.
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8.45 h
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9.30 h
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1. Pause
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9.30 h
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9.45 h
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3. Std.
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9.45 h
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10.30 h
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4. Std.
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10.30 h
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11.15 h
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2. Pause
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11.15 h
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11.25 h
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5. Std.
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11.25 h
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12.10 h
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6. Std.
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12.10 h
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12.55 h
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Mittag
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12.55 h
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13.45 h
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7. Std.
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13.45 h
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14.25 h
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8. Std.
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14.25 h
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15.10 h
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3. Pause
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15.10 h
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15.15 h
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9. Std.
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15.15 h
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16.00 h
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10. Std.
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16.00 h
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16.45 h
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Aufenthalt der Schüler vor und nach
dem Unterricht
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Vor 7.45 h halten sich die SchülerInnen im Pausenhof
oder in der Pausenhalle auf (Ausnahme: Kollegstufe).
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SchülerInnen, die in der 6. Stunde oder über
Mittag in der Schule bleiben, stehen die Pausenhalle, der Pausenhof
und die Aufenthaltsräume (siehe Vertretungsplan-Schaukasten) zur Verfügung.
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Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen
und die Stühle auf die Bänke gestellt.
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In den Pausen halten sich die SchülerInnen in
der Pausenhalle oder auf einem der beiden Pausenhöfe auf (Ausnahme:
Kollegstufe).
Verhalten im Unterricht
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Die Sitzordnung im Klassenzimmer wird vom Klassenleiter,
die in den Fachräumen vom Fachlehrer festgelegt.
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Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer
anwesend, so meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat oder bei
Herrn Hoff.
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Die Turnhallen dürfen nur in Turnschuhen betreten
werden, die nicht auch als Straßenschuhe benutzt werden. Außerdem
muss sichergestellt sein, dass sie keine Streifen auf den Hallenböden
hinterlassen.
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Findet Unterricht in einen Fachraum (Musik, Zeichensaal,
Turnhalle usw.) statt, müssen die Schulmappen mitgeführt werden,
da das Klassenzimmer oft von einer anderen Klasse benutzt wird.
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Der Unterricht findet nicht im Freien statt
(Ausnahme: Sport oder Exkursionen in z.B. Biologie oder Kunst).
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Es ist darauf zu achten, dass Klassen in ihrem Unterricht
möglichst nicht gestört werden. Belästigungen aller
Art (wie z.B. Lärmbelästigung hervorgerufen durch Basketballspielen,
Musik etc.) sollen daher während der Unterrichtszeit vermieden werden.
Abwesenheit vom Unterricht
1. Krankheitstag
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Anruf am Morgen im Sekretariat der
Schule
tel: 08641 - 6240
fax: 08641 - 62436
durch einen Erziehungsberechtigten,
durch den Erzieher (bei Internen),
durch den Schüler selbst (bei Volljährigen) |
innerhalb von zwei Tagen
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schriftliche Krankmeldung an die Schule
(weißes Formular oder formlos)
durch einen Erziehungsberechtigten,
durch die Heimleitung (bei Internen) |
| Krankheit länger als
3 Tage |
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Beim Wiederkommen Bestätigung
über die Krankheitsdauer mitbringen
(gelbes Formular, formloser Brief oder Fax) |
- Erkrankt ein Schüler im Laufe eines Unterrichtstages, so kann er vom Direktorat von der weiteren Teilnahme am Unterricht befreit werden.
Befreiungen im Anschluss an eine Schulaufgabe werden in der Regel nicht ausgesprochen.
- Über die aktive Teilnahme im Sportunterricht entscheidet der jeweilige Sportlehrer.
Vom Sportunterricht fernbleiben darf man nur mit Erlaubnis des Direktorats.
- Die Beurlaubung von Schülern vom Unterricht in
dringenden vorhersehbaren Angelegenheiten (Arzttermin, Fahrprüfung,
Firmung, Konfirmation o.ä.) wird auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten
vom Direktorat ausgesprochen.
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Für Fahrstunden, privaten Musikunterricht
o.ä. wird eine Unterrichtsbereiung nicht erteilt.
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Ebenso wird für Fahrprüfungen an Tagen,
an denen eine angekündigte Leistungserhebung (z.B. Schulaufgaben,
Kurzarbeiten, Leistungstests) stattfindet, eine Unterrichtsbefreiung nicht
ausgesprochen.
Heimbereich
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Die Heimgebäude (Unter- und Oberhaus, Achenhaus
und Schöneck) dürfen von externen SchülerInnen nur
mit ausdrücklicher Erlaubnis des Erziehers oder auf besondere Einladung
hin betreten werden.
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Am Vormittag sind das Oberhaus und das Unterhaus
für alle SchülerInnen bis zur einschließlich 5. Stunde
gesperrt.
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Die alte Turnhalle wird nur durch den Nordeingang
des Achenhauses betreten.
Die Schulleitung
